|
im Südbadischen Sportschützenverband
|
Folgendes email des SBSV erreichte uns:Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenarbeit der 3 Sportschützenverbände und des Innenministeriums Baden-Württemberg wurde eine landeseinheitliche Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG) entwickelt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat diesen Vordruck mit Rundschreiben vom 06.06.2003 den nachgeordneten Behörden bekanntgegeben.
Diese Bedürfnisbescheinigung ist ab sofort anzuwenden.
Das Formular kann auf unserer Homepage unter "Downloads/Waffenantrag" abgerufen werden.
Bitte geben Sie die Änderung in Ihren Vereinen bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Südbadischer Sportschützenverband |
Senden Sie E-Mail mit Anregungen, Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an
den Webmaster
|