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im Südbadischen Sportschützenverband
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Zur Neuregelung des Waffenrecht gibt es auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren (BMI) viele Informationen zu finden. Bitte informiert Euch selbst auf den Seiten des BMI über den aktuellen Stand. Unter 'Zusammenfassung' hat das BMI die wichtigsten Veränderungen zusammengestellt.
ACHTUNG:Folgende email erreichte uns vom SBSV am 12.06.2003
Sehr geehrte Damen und Herren, in Zusammenarbeit der 3 Sportschützenverbände und des Innenministeriums Baden-Württemberg wurde eine landeseinheitliche Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG) entwickelt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat diesen Vordruck mit Rundschreiben vom 06.06.2003 den nachgeordneten Behörden bekanntgegeben. Diese Bedürfnisbescheinigung ist ab sofort anzuwenden. Das Formular kann auf unserer Homepage unter "Downloads/Waffenantrag" abgerufen werden. Bitte geben Sie die Änderung in Ihren Vereinen bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Südbadischer Sportschützenverband Anlage Formular |
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