Schützenkreis 4 Ortenau 

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Waffenrecht

 

Zur Neuregelung des Waffenrecht gibt es auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren (BMI) viele Informationen zu finden.

Bitte informiert Euch selbst auf den Seiten des BMI über den aktuellen Stand. Unter 'Zusammenfassung' hat das BMI die wichtigsten Veränderungen zusammengestellt.

 

ACHTUNG: 

Folgende email erreichte uns vom SBSV am 12.06.2003

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Zusammenarbeit der 3 Sportschützenverbände und des Innenministeriums

Baden-Württemberg wurde eine landeseinheitliche Bedürfnisbescheinigung

nach §14 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG) entwickelt.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat diesen Vordruck mit

Rundschreiben vom 06.06.2003 den nachgeordneten Behörden bekanntgegeben.

Diese Bedürfnisbescheinigung ist ab sofort anzuwenden.

Das Formular kann auf unserer Homepage unter "Downloads/Waffenantrag"

abgerufen werden.

Bitte geben Sie die Änderung in Ihren Vereinen bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Südbadischer Sportschützenverband

Anlage Formular

Formular

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Stand: 11. März 2004